Ad-hoc-Mitteilungen
Informationen gem. Art. 17 Abs. 1 MMVO
Der Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 MMVO verpflichtet Wertpapieremittenten zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen.
Als Insiderinformationen gelten Informationen über Umstände, die hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt sind und den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich beeinflussen können. Bei konkreten Fragen zu den Mitteilungen sprechen Sie uns gerne an.
2023
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2015
17.07.2015
DEMIRE schließt 10 %-Barkapitalerhöhung erfolgreich ab
09.07.2015
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE erwirbt Kurfürstengalerie in Kassel
01.07.2015
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE beschließt Barkapitalerhöhung
01.07.2015
DEMIRE erwirbt Gewerbeimmobilien-Portfolio mit rund 144.000m²
24.03.2015
DEMIRE-Unternehmensanleihe 2014/2019 auf 100 Millionen Euro aufgestockt