MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA berichtet über eine von einer türkischen Projektgesellschaft erhaltene Steuerforderung

MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA  / Schlagwort(e): Rechtssache

14.09.2010 13:21

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MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

MAGNAT berichtet über eine von einer türkischen Projektgesellschaft
erhaltene Steuerforderung

Frankfurt a. M., 14.09.2010 - Die MAGNAT Real Estate Opportunites GmbH &
Co. KGaA ('MAGNAT') (ISIN: DE000A0J3CH0) gibt bekannt, dass bei einer
türkischen Projektgesellschaft mit Sitz in Istanbul, Türkei, an der MAGNAT
im Zusammenhang mit dem Projekt YKB indirekt mit 33,3% beteiligt ist, eine
im August 2010 durchgeführte Betriebsprüfung ergeben hat, dass die
Steuerbehörden der Auffassung sind, dass eine erhebliche Steuernachzahlung
von rund EUR 27 Mio. zu leisten sei. Ein entsprechender Steuerbescheid
wurde erlassen, auf Veranlassung der Steuerbehörden mussten die Forderungen
gleichzeitig mit Liegenschaften der Projektgesellschaft im Wert von rund
EUR 36 Mio. besichert werden.

Auf den Beteiligungsansatz der MAGNAT am YKB Portfolio zum 30.06.2010 von
rund EUR 5,5 Mio. sieht die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt keinen
Abschreibungsbedarf.

Hintergrund für die Forderung ist, dass die türkischen Steuerbehörden die
Meinung vertreten, dass die von dieser Projektgesellschaft getätigten
Projektverkäufe in Form von Share Deals zum Zwecke der Steuerbemessung als
reine Immobilienverkäufe (Asset Deals) einzustufen sind. Dementsprechend
wären bei den Verkäufen auf die dabei erzielten Gewinne höhere Steuern zu
zahlen.

Basierend auf den abgegebenen Einschätzungen der lokalen Steuer- und
Rechtsberater der Projektgesellschaft, hat die türkische Gesellschaft alle
aufgrund der oben genannten Rechtsgeschäfte fälligen Steuern in voller Höhe
bezahlt und die Gesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften haben in
Übereinstimmung mit türkischem Recht gehandelt. MAGNAT, die Projektpartner
und das lokale Management sowie die lokalen Rechts- und Steuerberater sind
somit der Auffassung, dass die Einschätzung der Steuerbehörden nicht im
Einklang mit geltendem Recht und der bisherigen Verwaltungspraxis steht
sowie wesentliche Fakten nicht in der Einschätzung berücksichtigt wurden.

Die Projektgesellschaft wird daher alle möglichen Rechtsmittel gegen diesen
Steuerbescheid ergreifen, die Dauer der Klärung dieses Vorfalls ist zum
heutigen Zeitpunkt schwer abschätzbar. Aufgrund der entstandenen Situation
lassen sich die Liquiditätszuflüsse aus dem YKB Portfolio schwerer
vorhersagen, der Zufluss der für das laufende Geschäftsjahr geplanten
Mittel erscheint aber wahrscheinlich.

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