MAGNAT Real Estate AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache
25.02.2011 15:21
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R-QUADRAT Capital Alpha GmbH und R-QUADRAT Capital Beta GmbH informieren
über Einleitung von Sanierungsverfahren
Frankfurt am Main, den 25. Februar 2011 - Der MAGNAT Real Estate AG
(,MAGNAT', ISIN DE000A0XFSF0) wurde von ihrem österreichischen Partner bei
einem Projekt der MAGNAT, der R-QUADRAT Capital Alpha GmbH und dem
österreichischen Minderheitsgesellschafter bei mehreren Projekten der
MAGNAT, der R-QUADRAT Capital Beta GmbH am heutigen Tag mitgeteilt, dass
beide Gesellschaften (,Bondgesellschaften') beabsichtigen, ein
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gemäß der österreichischen
Insolvenzordnung einzuleiten. Zur Klarstellung: Bei den beiden
Bondgesellschaften handelt es sich trotz teilweiser Namensgleichheit nicht
um die ehemalige R-QUADRAT Immobilien GmbH (der ehemals externe Asset
Manager der MAGNAT), die im Geschäftsjahr 2009/2010 in die MAGNAT
integriert wurde.
Die MAGNAT Real Estate AG hält keine Anteile an den Bondgesellschaften.
Seitens der MAGNAT Gruppe bestehen jedoch mehrfach Verbindungen mit den
Bondgesellschaften: Sie sind unmittelbar und/oder mittelbar an einigen
Projekten der MAGNAT (mit)beteiligt. Des Weiteren bestehen zwischen einer
Tochtergesellschaft der MAGNAT und den Bondgesellschaften Immobilien Asset
Management Verträge. Auf Basis der vorgenannten Verträge bzw. Verbindungen
existieren auf mehreren Gesellschaftsebenen gegenseitige Forderungen
und/oder Verbindlichkeiten.
Die Sanierungsverfahren der Bondgesellschaften haben demnach Auswirkungen
auf die zukünftige Finanzierung der Co-Projekte und auf die Forderungen der
MAGNAT aus den Asset Management Verträgen. Gegenüber der R-QUADRAT Capital
Alpha GmbH bestehen Forderungen aus dem Asset Management Vertrag in Höhe
von rund EUR 0,9 Mio., gegenüber der R-QUADRAT Capital Beta GmbH in der
Höhe von rund EUR 0,08 Mio. Des Weiteren bestehen Forderungen resultierend
aus den Co-Investments gegenüber der R-QUADRAT Capital Beta GmbH in Höhe
von rund EUR 3,8 Mio.
Die direkten Forderungen der MAGNAT an die beiden Bondgesellschaften
betragen damit insgesamt weniger als EUR 5 Mio. Inwieweit es zu einer
Wertberichtigung kommen wird sowie eventuelle weitere Auswirkungen auf die
MAGNAT, sind vom Ausgang der Sanierungsverfahren der Bondgesellschaften
abhängig und zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend
quantifizierbar.
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